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Ordnungen




Ausbildung

Ausbildung für den nebenberuflichen kirchenmusikalischen Dienst als Kinderchorleiter/in



Voraussetzungen

Grundkenntnisse im Klavierspiel
Nachweis einer geeigneten Stimme
Mindestalter von 16 Jahren
Bereitschaft, den Kinderchor einer Kirchengemeinde zu leiten
Chorerfahrung erwünscht

Elemente der Ausbildung

Teilnahme an Grund- und Aufbaukurs »Kinderchorleitung« innerhalb der beiden kirchenmusikalischen Werkwochen des Amtes für Kirchenmusik im Kloster Reute (bei Bad Waldsee). Diese finden in der Regel in der Woche nach Pfingsten und in der Woche nach Ostern statt. Die genauen Termine finden Sie hier.

11 Tageskurse (Samstags) im Amt für Kirchenmusik Rottenburg.

Zwei Hospitationsphasen mit je vier Kinderchorproben bei einer/einem vom Amt für Kirchenmusik ausgewählten Kirchenmusiker/-in mit anschließendem Gespräch.

Einzelunterricht (zweiwöchentlich) beim zuständigen Dekanatskirchenmusiker in den Fächern »Liedbegleitung am Klavier« Musiktheorie, Stimmbildungie und Gehörbildung.

Prüfung

Chorprobe mit einem Kinderchor in Rottenburg
Liedbegleitung
Gesang

Beginn und Dauer

Beginn: Aufnahmegespräch (siehe Termine) im Amt für Kirchenmusik Rottenburg
Ende: Abschlussprüfung vgl. Termine
die Dauer der Ausbildung beträgt 18 Monate

Konzeption und Leitung

Walter Hirt, Diözesanmusikdirektor
Regionalkantorin Barbara Weber, Diözesanbeauftragte Kinderchorleitung

Dozenten

Bezirkskantorin  Eva Maria Ammer, Weikersheim
Ute Darter, Deggingen
Diözesanmusikdirektor Walter Hirt, Rottenburg
Thomas Holland-Moritz, Remscheid/Essen
Prof. Werner Schepp, Mülheim/Essen
Regionalkantorin Barbara Weber, Heidenheim

Kosten

für zwei kirchenmusikalische Werkwochen inkl. Vollpension je € 235,- (eigene Anmeldung mit Werkwochenfaltblatt erforderlich)
Kursgebühren für die Tagesveranstaltungen einschließlich der Verpflegung: halbjährlich € 150,--

Anmeldeschluss

siehe Termine

Anmeldung

nur schriftlich mit Formular an Ursula Kluike

Zulassung

Die Zulassung erfolgt durch die Feststellung der musikalischen Eignung/Vortrag eines leichten Klavierwerkes und eines Liedes sowie elementare musiktheoretische Kenntnisse) im Rahmen des Aufnahmegesprächs.

Letzte Aktualisierung: 11.12.2011, 16:02 Uhr