Genehmigung
Ablauf der Maßnahmen
Schritt für Schritt zu einem schönen Geläute
Zu Beginn steht meistens
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Der Wunsch einer Kirchengemeinde nach einer Verbesserung oder Ergänzung ihres Geläuts
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Der Hinweis eines Gemeindemitglieds über Mängel oder Defekte an der Glockenanlage (unregelmäßiges Läuten, Ausfall einer Glocke etc.)
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Der Hinweis eines Architekten auf Schäden am Turm durch Glockenläuten
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Eine geplante Turmsanierung
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Der Hinweis einer Fachfirma auf Mängel an der Läuteanlage
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Ein Unfall (abgestürzter Klöppel, abgestürzte Glocke etc.)
Wie gehen Sie vor:
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Kontaktaufnahme mit dem Glockenreferat
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Ortstermin mit der Glockensachverständigen. Verständigung über Ziele und Maßnahmen
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U. U. Erstellen eines großzügigen Zeitplanes
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U. U. Beauftragung eines örtlichen Architekten
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Kostenermittlung für die anstehenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verwaltungszentrum/Kirchenpfleger, dem bischöflichen Bauamt und dem Glockenreferat. Für die nötigen Ausschreibungen und das Einholen von Angeboten ist der örtliche Architekt oder die zuständige Person verantwortlich.
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U. U. Einholen eines schwingungsdynamischen Gutachtens über das Verhaltens des Turmes bei Glockenläuten
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Übersendung der Angebote der Glockengießer und Turmuhrenmacher an das Glockenreferat, fachliche Prüfung der Angebote durch die Glockensachverständige
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Entscheidung des KGR über die Vergabe des Auftrags auf Grundlage des Prüfungsgutachtens der Glockensachverständigen.
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Erstellen eines Finanzierungsplans mithilfe des Verwaltungszentrums oder der Kirchenpflege
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Einreichen der Kosten beim Rechnungsprüfungsamt.
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Das Rechnungsprüfungsamt fordert beim Glockenreferat und beim Bauamt Stellungnahmen an.
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Das Rechnungsprüfungsamt genehmigt die vorgeschlagenen Maßnahmen.
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Vergabe der Aufträge an die entsprechenden Firmen.
Geschafft! Mehr als 80% der Anstrengungen und der Zeit sind einer genauen und zielorientierten Planung gewidmet.
Wenn Sie bis hierher gekommen sind, können Sie erstmal durchatmen, denn jetzt kommt der praktische Teil:
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Durchführung der Maßnahmen durch eine Fachfirma
Glückwunsch! Jetzt haben Sie wieder ein schönes Geläut. Aber denken Sie dran: Glocken sind bewegte Teile, die sich durch die Bewegung lockern können und daher, wie z. B. ein Kraftfahrzeug auch, regelmäßig zum Kundendienst müssen:
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Beauftragung der auftragnehmenden Firma mit den Folgearbeiten.
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Abnahme durch die Glockensachverständige
Letzte Aktualisierung: 13.1.2011, 23:59 Uhr