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Heilig, heilig, heilig Gott (O. Sperling) GL 200
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Liturgiemusikalische Ausbildung

Kantorendienst in der Liturgie


1. Grundverständnis des Kantorendienstes

Der Kantorendienst - eine der wichtigsten musikalischen Rollen in der Liturgie - ist eine notwendige Konsequenz aus dem dialogischen Charakter der Liturgie. Als ein wichtiger Faktor, der "gegliederte gottesdienstliche Gemeinde" deutlich macht, sollte er in allen Gemeinden und Gemeinschaften eingerichtet und kultiviert werden. Die Notwendigkeit hierzu erschließt sich durch Zugänge aus drei Richtungen:

a) anthropologisch
Der Mensch ist ein auf Gemeinschaft und Kommunikation hin ausgerichtetes Wesen. Wenn Menschen - auch zum Gottesdienst-Feiern - zusammenkommen, treffen sich Individuen zum gemeinsamen Tun. Sie treten in einen Dialog von Frage und Antwort, ohne den Austausch, Vergewisserung und Zuspruch nicht möglich sind.
Die Musik gehört seit dem für uns nachvollziehbaren Beginn der Kulturgeschichte zu den elementaren Ausdrucksformen; sie kennt eine Fülle unterschiedlichster dialogischer Formen, die der Vielfalt der menschlichen Kommunikation auf sprachlicher Ebene korrespondieren. Zudem eignet ihr eine emotionale Qualität, die den Inhalt des Gesagten nicht nur rational, sondern umfassend ganzheitlich erfahrbar macht.

b) liturgietheologisch
Liturgie ist zutiefst dialogisches Geschehen. Zuerst ist sie Dialog zwischen Gott und Mensch. Im Hören und Bedenken des Wortes Gottes, das immer wieder neu verkündigt wird, und im Feiern der Sakramente geschieht Vergegenwärtigung durch Erinnerung an das heilshafte Eingreifen Gottes in die Geschichte der Menschen. Daher ist der liturgische Dialog (z.B. als Meditation im Wechsel von Kehrvers und Vorsängerstrophen beim Antwortpsalm) das vorrangige Mittel der adäquaten Abbildung dieses dialogischen Geschehens, das Gott und Menschen seit jeher verbindet: Der Kantor ist atkiver Verkünder des Wortes Gottes, die Gemeinde aktive Rezipientin desselben.

c) gemeindetheologisch
Die vom II. Vatikanischen Konzil geforderte (und in der Folge durch die liturgischen Reformen stets geförderte) Rollenvielfalt in der Liturgie ist Spiegel der Vielfalt von charismatischen Begabungen in einer Gemeinde. Seit altkirchlicher Zeit werden die Rollen und Aufgaben in der Gemeinde entsprechend der "unterschiedlichen Gaben" verteilt (Röm 12,6 ff. und 1 Kor 12,6-11) bzw. wird die Tatsache herausgestellt, daß wir einander mit unseren verschiedenen Charismen brauchen (vgl. 1 Kor 12,14 ff.). Auch der Kantorendienst ist eine solche Aufgabe, die auf einem speziellen Charisma beruht.

Aus diesen Gründen haben alle Dokumente der liturgischen Erneuerung in der Folge des II. Vatikanischen Konzils auf die Verschiedenheit der liturgischen Rollen sowie auf die Einrichtung und Kultivierung des Kantorendienstes bzw. auf die Begleitung ehrenamtlicher Kantor/inn/en durch hauptamtlich tätige Kirchenmusiker/innen großen Wert gelegt (siehe beigefügte Quellen).

2. Erweiterte Bedeutung des Kantorendienstes

Bei der Umsetzung der liturgischen Reform hat sich erwiesen, daß der Kantorendienst nicht mehr allein im engeren Sinn (Tätigkeit einer/eines Vorsängerin/Vorsängers) verstanden werden kann, sondern daß sich die Inhalte, die Aufgaben und der beteiligte Personenkreis (auch Schola oder Chor) erweitert haben.

Der Kantorendienst umfaßt folgende Elemente:
a) Kantorendienst im engeren Sinn
Das Vorsingen im Gottesdienst (z.B. Kyrie, Antwortpsalm, Ruf vor dem Evangelium in der Messe oder responsoriale Psalmen im Stundengebet).
Hierzu gehört auch das Vorsingen von bisher wenig geübten oder bekannten Teilen (z.B. Akklamation im Hochgebet).

b) Schulung und Kultivierung des Gemeindegesangs (Repertoireerweiterung)
Einstudierung von Liedern, Kanons, Rufen und Akklamationen (auch mehrstimmige Gesänge, so z.B. aus Taizé)

c). Funktion des "Animateurs" während des Gottesdienstes
Anleitung von Gemeindegesängen (Lieder, Kanons, Kehrversen, Rufen etc.) und Koordination zwischen den verschiedenen an der konkreten liturgischen Aktion beteiligten musikalischen Personen und Gruppen.
In Frankreich (z.B.) ist diese Rolle weithin verbreitet und hat sich auf den Gemeindegesang dort positiv ausgewirkt, wo sie mit angemessener Diskretion (d.h. ohne Störung des liturgischen Feiercharakters) ausgeübt wurde.


"Kantor" meint im oben stehenden Text immer die männliche und weiblichen Ausführenden des Kantorendienstes


Letzte Aktualisierung: 11.1.2022, 07:42 Uhr
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