Zu den Aufgaben des Diözesanmusikdirektors zählt die Arbeit in folgenden Gremien:
Stellvertretender Vorsitzender der Kommission Kirchenmusik
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Hochschule für Kirchenmusik
Vorsitzender der Prüfungskommission C-Ausbildung
Mitglied der Gemeinsamen Kommission der Hochschulen für Kirchenmusik Rottenburg und Tübingen
Mitglied der Prüfungskommission der Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg
Mitglied der Liturgiekommission der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Mitglied des Vorstands des Cäcilienverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Vorsitzender der Orgelsachverständigenkonferenz der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Mitglied des Kuratoriums „Festival Europäische Kirchenmusik Schwäbisch Gmünd“
Beirat Prüfungskommission Kirchenmusik der Musikhochschule/Abt. Kirchenmusik in Stuttgart
Arbeitsgemeinschaft der Ämter für Kirchenmusik in Baden-Württemberg
Arbeitskreis Schulmusik/Kirchenmusik im Kultusministerium Baden-Württemberg
Informelle Kooperation mit dem Landesmusikrat
Arbeitsgemeinschaft der Ämter für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands (AGÄR)
Leitung der Berufseinführungsphase für hauptberufliche Kirchenmusiker der südwestdeutschen Diözesen (Freiburg, Fulda, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer) im zweijährigen Wechsel mit dem Amt für Kirchenmusik Freiburg
Konferenz der Leiter kirchenmusikalischer Ausbildungsstätten Deutschlands (KdL)
Mitglied der Arbeitsgruppe „Liturgiemusikalische Ausbildung pastoraler Mitarbeiter“ der oberrheinischen Kirchenprovinz
Stand: Februar 2012